Entsorgung
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"Wer einen anderen mit der Beseitigung umweltgefährdenden Abfalls beauftragt, muss sich vergewissern, dass dieser zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung tatsächlich im Stande und rechtlich befugt ist; andernfalls verletzt er seine Sorgfaltspflicht und handelt fahrlässig."
(BGH-Urteil, Az.: 2 StR 620/93)

Dieser Sorgfaltspflicht ist der Abfallerzeuger dann nachgekommen, wenn er sich eines anerkannten Entsorgungsfachbetriebes bedient. Der Entsorgungsfachbetrieb nimmt dem Abfallerzeuger die Verantwortung ab, da dieser auf eine ordnungsgemäße Verwertung / Beseitigung der Abfälle vertrauen kann.
Entsorgungs - ABC
Abfälle zur Verwertung:
- Sack gelb (dünn, leicht) - nur Anlieferung
- Sack blau/schwarz (stabil, schwer) - nur Anlieferung
Altholz wird in verschiedenen Altholz-Klassen gekennzeichnet.
Holz A1- A3: besteht aus Balken, Brettern, Paletten, Transportkisten, Hölzern aus dem Innenausbau nicht mit Farbe, Lacken, Imprägnierungen oder Kunststoff-Furnieren behandelt.
Holz A4: bestehend aus imprägnierten Hölzern, Paletten, Zäune behandelt mit Holzschutzmittel, Holzfachwerk, Dachsparren, Bahnschwellen, lackierte Fenster (ohne Glas) oder Türen, ist ein gefährlicher Abfall und muss gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten besondere Vorschriften und spezielle Entsorgungswege.
Altholzfenster Klasse A4 mit Glas sind Übernahme-/Begleitscheinpflichtige Fraktionen
Akten und sensible Daten in Papierform oder Ordnern.
Anlieferung und Abholung im Container möglich.
Bei Akten empfehlen wir einen Deckelcontainer (abschließbar) zu bestellen!
Ihre Unterlagen werden in einer Schredderanlage zerkleinert. Vernichtung und Verpressung gemäß Sicherheitsstufe 3 nach DIN 66399.
Asbesthaltige Baustoffe unter anderem Wellplatten, Sauerkrautplatten und Faserzementplatten sind risikobehaftete Baustoffe und müssen gesondert entsorgt werden. Es handelt sich hierbei auch um Übernahme-/begleitscheinpflichtige Fraktionen.
Oft zu finden auf Lagerhallen, tennishallen, Hausdächern, Gartenhäusern, Garagen und anderen Bauten mit Welldach.
Asbest muss in dafür vorgesehene Absest Big Bag´s verpackt entsorgt werden, diese erhalten Sie auch an unserem Betriebshof.
Bei Asphaltaufbruch liegt der Unterschied darin, ob der Abfall teerhaltig ist oder nicht. Dafür braucht es eine Analyse und diese Abfallart ist eine Übernahme-/Begleitscheinpflichtige Fraktion.
Bauschutt rein
Das darf rein: Das darf nicht rein:
- Pflaster-, Natur-, - Baustellenmischabfälle (Holz, Dämmstoffe, Asbest,
Klinkersteine (auch Mörtelreste) Gips, Gasbeton, Tapeten,..)
- Beton
- Ziegel (Ton, Keramik, Beton)
- Fliesen, Keramik, Waschbecken,
Toiletten, Mamor
Bauschutt unrein
nur mit Leichtbau (Yton, Bims /Tonziegel /Erdreich, Backstein)
Bauschutt - Glasbausteine
Bauschutt - Tonziegel: Sortenrein
Bauschutt - Rigips: Sortenrein ohne Anhaftung, kein Bims/Yton/Glasbaustein
Das darf rein: Das darf nicht rein:
- Rigipsplatten, Heraklitplatten, etc. - Asbest, Farben und Lacke, sowie alle
- Holz (AI/II/III) gefährlichen Abfälle, Glaswolle (KMF)
- Metall
- Bauschutt !Glaswolle (KMF) und Asbest muss in
- Kabelreste Big Bag staubdicht verpackt und gesondert
- Papier, Pappe, Kartonagem Kraftsäcke, etc. entsorgt werden!
- Kunststoffgebinde ohne Restinhalt wie Eimer
oder Kanister
- nicht verwertbare Isoliermateriale, z.B.
Styropor oder Styroform
- Textilabfälle, Kunststofffaserabfälle, z.B. Putzlappen
(nicht ölhaltig)
- nicht verwertbare Verbundstoffe, z.B. Holz
mit Styropor verschäumt
Mit Eisen und Stahlbeton
Dachpappe gehört zum Sondermüll und kann entweder an einem Wertstoffhof abgegeben werden oder in einem Container gesammelt werden. Dachpappe darf keinesfalls einfach im Hausmüll entsorgt werden.
Wo fängt eigentlich Elektronik an? Hilfreich ist folgende Faustregel: Alles, was mit einem Stromkabel oder mit Batterien bzw. Akku betrieben wird, egal ob fest oder austauschbar, darf nicht in den Hausmüll. Dazu zählen auch Steckdosen und Lichtschalter.
Bei uns können Sie gemischte Kleinteile, Kühlschränke, braune sowie weiße Ware anliefern.
Braune Ware sind beispielsweise Monitore, Fernseher oder Kunststoffe mit Kabel
Weiße Ware sind beispielsweise Metalle mit Kabel z.B. Spülmaschine
Flaschenglas weiß/grün/braun: Kleinmengen können Sie kostenfrei an den öffentlichen Glascontainer entsorgen.
Fenster-, Flach-, Verbund oder Drahtgefechtglas können Sie gerne an unserem Betriebshof abgeben.
Egal ob Blumen, Christbäume, Grüngutabfälle, Rasenschnitt, Stammholz und Sträucher, wir entsorgen dieses gerne für Sie im Container.
Bei Glas-/Steinwolle, Isolierwolle oder Mineralwolle handelt es sich um einen so genannten gefährlichen Abfall, muss gesondert entsorgt werden und ist Übernahme-/Begleitscheinpflichtig.
Dämmwolle (KMF) muss in extra dafür vorgesehene Dämmwoll-Säcke abgepackt und entsorgt werden.
Haushaltsverpackungen, wie Joghurtbecher, Konservendosen oder leere Arzneimittelblister, können in den gelben Sack und über die Abfuhr entsorgt werden.
ABS-Hartkunststoffe, wie Kinderspielzeuge, Fahrradhelme oder Kunststoffwannen können kostenfrei an unserem Betriebshof abgegeben werden.
Kunststofffenster oder auch Kunststofffolie (transparent oder farbig) können Sie an unserem Betriebshof entsorgen. Für größere Mengen stellen wir gerne einen Container.
Bei größeren Mengen stellen wir Ihnen gerne einen Umleerbehälter.
Styropor ohne Anhaftungen und sortenrein muss in dafür vorgesehenen Styropor-Säcken entsorgt werden.

Bereits im Juli 1997 wurden der Firma Seger als erstem Entsorgungsbetrieb des Landkreises Bad Kissingen diese Zertifikate überreicht, welche nur durch qualifiziertes und bestens geschultes Personal und einen kontinuierlichen innerbetrieblichen Verbesserungsprozess zu erreichen sind. Eine jährliche Überwachung durch einen unabhängigen Auditor sichert diesen gleichbleibenden Qualitätsstandard und ist Garant für Kompetenz und Leistungsstärke.
Mit Containern in verschiedensten Ausführungen und einem Volumen von 5 bis 38 cbm werden Abfälle aller Art fachgerecht entsorgt.
An unserem betriebseigenen Wertstoffhof werden sortenreine Abfälle zur Verwertung angenommen. Wir sehen unsere Verantwortung darin, möglichst viele Altstoffe dem Recycling zuzuführen.
Kompetenz in...
- Abfallentsorgung
- Wertstoffverwertung
- Entsorgungstransporte
- Aktenvernichtung
- Wohnungsauflösung
- Entrümpelung
- Entsorgung belasteter Böden
Gewerbeabfallverordnung ab 1. August 2017
Am 1. August 2017 tritt die Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, in der Fachpresse und Wirtschaft als Gewerbeabfallverordnung bekannt, in Kraft. Hier stellen wir Ihnen die relevanten Themen und Änderungen der Gewerbeabfallverordnung vor.
Sie haben Fragen oder möchten mit uns über die Verordnung sprechen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter Tel. 0 97 33 / 81 80 0.